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Ghosting in der Arbeitswelt – wenn der Kandidat* einfach abtaucht
Im digitalen Zeitalter gibt es viele Mittel und Wege eine Beziehung zu beenden. Eine davon, ein eher neuerer Trend, ist das „Ghosting“. Dieses Phänomen kommt eigentlich aus dem Dating-Bereich. Doch auch in der Arbeitswelt ist die plötzliche Funkstille keine Seltenheit mehr. Der Begriff „Ghosting“ wird verwendet, um eine Situation zu beschreiben, in der jemand plötzlich „verschwindet“ und mitten im Einstellungsprozess aufhört zu kommunizieren.
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Ghosting Ursachen: Keine Antwort ist auch eine Antwort
Sie haben ihn gefunden – den perfekten Kandidaten* für den Job, den Sie besetzen wollen. Das erste Gespräch lief super, die Unterlagen sind vollständig und Sie haben ein gutes Gefühl. Doch dann meldet sich der Kandidat* plötzlich nicht mehr. Auch auf E-Mails oder Anrufe gibt es keine Reaktion. Eine weitere Situation: Sie laden den Kandidaten* zum Gespräch ein – und er/sie erscheint gar nicht erst. Keine Erklärung, keine Absage.
Die Motive bei Kandidaten* für ein solches Verhalten können sehr unterschiedlich sein. Gleichgültigkeit, Unwissenheit, Unzufriedenheit aber auch Angst können zu Ghosting führen. Es ist leider nicht jeder gut darin, sich zu melden, um „Nein“ zu sagen oder schlechte Botschaften zu überbringen. Unbequeme Gespräche werden auf die lange Bank geschoben oder man meldet sich erst gar nicht. Vor allem bei Personalberatern* kommt es häufig zu diesem Phänomen. Die Kandidaten* fühlen sich meist nicht in der „Bringschuld“, da der Personalberater* ja etwas von ihnen will. Es kommt zu geplatzten Interviewterminen, Unverbindlichkeit und der Kandidat* ist nicht mehr zu erreichen.
Job-Ghosting funktioniert allerdings in beide Richtungen. Es gibt auch Arbeitgeber, die es sich erlauben, potenziellen Kandidaten* einfach nicht zu antworten oder lange Wartezeiten verstreichen zu lassen. Das betrifft auch Zwischenbescheide im Bewerbungsverfahren. Wenn Unternehmen nach einem Bewerbungsgespräch „ghosten“, trifft es in der Regel Bewerber*, die nicht in der engeren Wahl waren oder gleich ausgeschlossen wurden.
Natürlich kann man beim Ghosting argumentieren „Keine Antwort ist auch eine Antwort.“ Doch ob als Arbeitgeber oder Bewerber*, das Senden von vagen Signalen anstelle einer klaren Rückmeldung ist definitiv nicht die richtige Strategie für ein gutes Image.
Dem Ghosting vorbeugen – Man sieht sich immer zweimal
Was am Ghosting durch Bewerber* besonders frustrierend ist, ist die Zeit und der Aufwand, die Sie als Personaler* oder externer Recruiter* in den Kandidaten* investiert haben. Sie haben sich für einen Kandidaten* entschieden, machen ihm/ihr ein attraktives Angebot oder vereinbaren ein Gespräch mit dem Unternehmen und dem Kandidaten*.
Keine Rückmeldung oder das nicht Erscheinen zum vereinbarten Termin ist somit auch ein wirtschaftlicher Verlust. Es kann immer passieren, dass es doch nicht passt oder sich eine bessere Option ergibt. Doch nur weil rechtlich keine schlimmen Konsequenzen drohen, ist das noch lange kein Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten. Man sieht sich schließlich immer zweimal im Leben. Die Häufigkeit, in der wir das erleben, führt zu dem Gedanken, dass es in dieser Gesellschaft offenbar zunehmend an Verbindlichkeit fehlt. Eine Wahrnehmungsfrage? Ein Zeitgeistphänomen gar? Wir haben uns „unseren Reim“ darauf gemacht.
Doch kann man dem Ghosting durch Kandidaten* vorbeugen?
Hier drei Tipps, wie Sie die dem Kandidaten*-Ghosting einschränkend vorbeugen können:
1) Bewerbungsprozess optimieren und beschleunigen, denn Fachkräfte haben oft mehrere Alternativen. DooYano bietet Ihnen für jede Vakanz mit Smart Recruitment eine maßgeschneiderte, zielgenaue Recruitment-Lösung.
2) Verbindlichkeit vorleben und einfordern: Nageln Sie den Kandidaten* direkt auf einen Termin fest, um alles Weitere zu besprechen. Machen Sie keine vagen Aussagen und bleiben Sie konkret.
3) Behandeln Sie den Kandidaten* mit Respekt. Antworten Sie jedem Bewerber* und halten Sie ihn auf dem Laufenden während des Einstellungs-/Suchprozesses.
*Der Einfachheit halber wurde stets die männliche Form gewählt, die weibliche Form ist selbstverständlich mitgemeint.
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